Mediationsgemeinschaft << zurück

Wenn neben dem Mediator oder der Mediatorin und den Parteien in der Mediation auch weitere Personen mit klar definierten Rollen als Vertrauenspersonen oder Beisitzer anwesend sind, schützt dies davor, daß die Parteien in alte destruktive Konfliktmuster verfallen und trägt dazu bei, daß eine Atmosphäre der Kooperation und des Vertrauens aufgebaut wird.

Manchmal ist es für die Parteien auch hilfreich, wenn sie sich zwischendurch mit ihrer Vertrauensperson beraten können.